Profil 1
Qualitätskriterium 1:
Im Ganztagskonzept und im Schulprogramm ist die Beteiligung der Schülerinnen, Schüler und Eltern als Prinzip verankert.
Ausführung, Erklärung
Beispiele könnten sein:
Die SV-Stunde
Jede Klasse ab der weiterführenden Schule hat das Recht auf eine SV-Stunde pro Woche (§ 21 Abs. 2 SV-VO). Diese muss eine Woche vorher mit dem Klassenlehrer abgesprochen werden.
Der Klassenrat
Der Klassenrat ist ein demokratiepädagogisches Instrument, welches die Klassengemeinschaft zunehmend befähigen soll, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Hierzu gibt es keine rechtlich verpflichtende Grundlage, aber zahlreiche positive Erfahrungen aus der Praxis. Die Serviceagentur hat ein Mitmach-Set zum Klassenrat herausgegeben, das Sie über www.DerKlassenrat.de beziehen können.
Verbindungslehrerinnen und -lehrer
Sie sind Berater und Unterstützer der Schülerinnen und Schüler und haben die Aufgabe diese bei der Schülervertretungsarbeit zu unterstützen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Verbindungslehrkräfte sind im Hessischen Schulgesetz (HSchG) in den §§ 121 – 126 geregelt sowie in der SV-Verordnung.
Die SV-Stunde
Jede Klasse ab der weiterführenden Schule hat das Recht auf eine SV-Stunde pro Woche (§ 21 Abs. 2 SV-VO). Diese muss eine Woche vorher mit dem Klassenlehrer abgesprochen werden.
Der Klassenrat
Der Klassenrat ist ein demokratiepädagogisches Instrument, welches die Klassengemeinschaft zunehmend befähigen soll, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Hierzu gibt es keine rechtlich verpflichtende Grundlage, aber zahlreiche positive Erfahrungen aus der Praxis. Die Serviceagentur hat ein Mitmach-Set zum Klassenrat herausgegeben, das Sie über www.DerKlassenrat.de beziehen können.
Verbindungslehrerinnen und -lehrer
Sie sind Berater und Unterstützer der Schülerinnen und Schüler und haben die Aufgabe diese bei der Schülervertretungsarbeit zu unterstützen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Verbindungslehrkräfte sind im Hessischen Schulgesetz (HSchG) in den §§ 121 – 126 geregelt sowie in der SV-Verordnung.