Allgemeines

Ab wann gilt eine Schule als Ganztagsschule?

Eine ganztägig arbeitende Schule ist in der Regel an mindestens drei bis fünf Tagen pro Woche verlässlich bis etwa 16.00 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet.

Hierbei sind in Hessen zwei unterschiedliche Formen von ganztägig arbeitenden Schulen zu unterscheiden:

1) Schulen mit Ganztagsangeboten der Profile 1 und 2 sowie
2) Ganztagsschulen gemäß Profil 3.

Dabei sieht die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen folgende Regelungen vor:

1)
3.1.1 Organisation
Schulen mit Ganztagsangeboten können sich je nach Konzept der einzelnen Schule auf drei, vier oder fünf Tage und / oder verschiedene Jahrgänge beziehen. Dabei entscheidet die Schule vor Ort über das konkrete Ganztagsprofil nach den o. g. Voraussetzungen. Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1) decken an mindestens drei Tagen ein Angebot von 7 Zeitstunden von 7.30 bis 14.30 Uhr ab. Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2) bieten an fünf Tagen ein Angebot von 7.30 bis 16.00 Uhr oder 17.00 Uhr an. Ein Mittagessen ist an allen Tagen mit Ganztagsbetrieb in Kooperation mit dem Schulträger anzubieten […].
Am Freitagnachmittag ist die Schule lediglich verpflichtet, nach 14.00 Uhr ein Angebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler vorzuhalten, die dieses benötigen. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig, nach deren Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch die Pflicht zur Teilnahme für den Anmeldezeitraum.

2)
3.2.1 Organisation
Ganztagsschulen (Profil 3) bieten an fünf Tagen Betreuung, Unterricht und verpflichtende Ganztagsangebote in der Zeit von 7.30 bis 16.00 oder 17.00 Uhr für alle ihre Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die jeweils definierten Schülerinnen und Schüler vollständig oder teilweise verpflichtend; hierüber entscheidet die Schulkonferenz. Ganztagsschulen können sich somit auch in einem Schulzweig oder bestimmten Klassenstufen verpflichtend organisieren. Näheres regelt das pädagogische Konzept der Schule. Ganztagsschulen sehen in ihrem pädagogischen Konzept in Kooperation mit Schulträgern und weiteren Partnern (z.B. Kommunen, Kirchen, Freie Träger und Vereine) nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor. Eine finanzielle Beteiligung der Eltern ist hierbei möglich.

(Entnommen der Liste "Häufige Fragen" des BMBF und in einzelnen Fällen leicht verändert bzw. ergänzt.)

Weitere Informationen:

Verschiedene Profile ganztägig arbeitender Schulen in Hessen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Schule mit Ganztagsangeboten bzw. eine Ganztagsschule für mein Kind suche?

Beim Hessischen Kultusministerium erfahren Sie, welche Schulen in Ihrer Region Schulen mit Ganztagsangeboten bzw. Ganztagsschulen sind.

Dann können Sie sich bei Ihrer Kommune sowie der jeweiligen Schulleitung weiter informieren.

Weitere Informationen zu vielen Schulen mit Ganztagsangeboten bzw. Ganztagsschulen in Hessen, teilweise mit kurzen Schulportraits:

Hessische Schul-Datenbank
Informationen zu Zahlen, Daten, Fakten

Haben die Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Ganztagsangeboten bzw. Ganztagsschulen mehr Unterricht als an Halbtagsschulen?

Nein. Aber es gibt zusätzliche Angebote zur individuellen Förderung, Hausaufgabenbetreuung, für Projekte und Freizeitgestaltung.

(Entnommen der Liste "Häufige Fragen" des BMBF und in einzelnen Fällen leicht verändert bzw. ergänzt.)

Müssen Eltern für die zusätzliche Betreuung zahlen?

Angebote im Rahmen des hessischen Ganztagsschulprogramms sind kostenlos. Grundsätzlich wird lediglich für das Mittagessen ein Kostenbeitrag erhoben. Alternative, meist regionale Betreuungskonzepte der Gemeinden, Städte oder Kommunen, die unabhängig vom bzw. zusätzlich zum Landesprogramm angeboten werden, sind in der Regel kostenpflichtig. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei den Schulen oder beim Schulträger.

Über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Berechtigte finanzielle Unterstützung für bestimmte Freizeitangebote und das Mittagessen. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des Bildungspakets.

"Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten."

(Zitat von der Seite "Fragen und Antworten" des Bildungspakets, am 17.10.2011.)

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Hessen

Wo erhalte ich Fortbildungen, um meine Schule qualitativ zu entwickeln bzw. mein Personal im Sinne des Qualitätsrahmens fortzubilden?

Die Serviceagentur Ganztag Hessen bietet regelmäßig die Möglichkeit für Lehrerinnen und Lehrer, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Vertreter/innen der Schulverwaltung sich auf regionalen und landesweiten Veranstaltungen zu vielfältigen Themen fortzubilden. Alle Angebote finden Sie im Bereich Veranstaltungen auf dieser Homepage.

Die Hospitationsreihe der Serviceagentur Ganztag Hessen bietet Schulen die Möglichkeit die Umsetzung einzelner Qualitätsbereiche in der hessischen Schulpraxis kennenzulernen.

Die Fachberaterinnen und Fachberater haben die Möglichkeit in ihren Schulamtsbezirken regionale Fortbildungen in Zusammenarbeit mit der Serviceagentur Ganztag Hessen anzubieten. Als Schule nehmen Sie mit der zuständigen Fachberatung Kontakt auf. (Liste der Fachberatungen für Ganztagsschulen an den Staatlichen Schulämtern in Hessen)

Fortbildungen zu einzelnen Bereichen des Qualitätsrahmens finden Sie auch über die Ämter für Lehrerbildung.

Die Zertifizierung durch Schule & Gesundheit dient auch als Beleg für Fortbildung und Qualitätsentwicklung an Schulen.

Dokumentieren Sie auch pädagogische Tage, die an Ihrer Schule stattfinden.

Sollten Sie Fragen haben oder benötigen Sie Unterstützung bei der Suche nach Referenten, können Sie sich an die Serviceagentur Ganztag Hessen wenden.

Muss mein Kind den Ganztag an der Schule besuchen?

Ganztagsangebote im Rahmen der Profilstufen 1 und 2 sind offene Angebote. Die Schülerinnen und Schüler können sich die Angebote meist zu Beginn des Schuljahres wählen und nehmen dann verbindlich bis zum Ende des Angebots daran teil. An viele Schulen gibt es bereits feste Mittagstrukturen, bei denen es Mittagessen, Lernzeiten, Hausaufgabenhilfe und ähnliche Angebote gibt, an denen alle Kinder teilnehmen. Diese sind jedoch meist bis 14:30 Uhr begrenzt und freiwillig.

Der Pakt für den Ganztag bietet an Grundschulen oder Grundstufen ein Angebot an fünf Tagen in der Woche von 7:30 - 17:00 Uhr. Die Teilnahme an diesem Angebot ist freiwillig, aber nach Anmeldung verbindlich. Alle Informationen zum Pakt für den Ganztag finden Sie hier.

Ganztagsschulen in der Profilstufe 3 haben eine andere Rhythmisierung und daher auch Unterricht am Nachmittag, Lernzeiten oder Förderstunden. Deshalb ist das Angebot dort für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. (Ganztagsschulen der Profilstufe 3 bieten teilweise auch Ganztagsklassen, -züge, oder –jahrgangsstufen an. In diesem Fall gilt die verpflichtende Teilnahme nur für Schülerinnen und Schüler dieses Angebots.)

Können Angebote im Rahmen des Ganztagsprogrammes des Landes kostenpflichtig sein?

Die Teilnahme an Angeboten im Rahmen des Hessischen Landesprogramms ist grundsätzlich kostenlos. Ausnahmen können Angebote von externen Anbietern, z. B. Musikschulen sein, die für ihr Angebot Beiträge erheben müssen. In solchen Fällen ist die Schule aber verpflichtet kostenlose Angebote zur gleichen Zeit bereit zu halten, so dass alle im Ganztag angemeldeten Schüler die Möglichkeit haben diese Angebote ohne weitere Kosten zu besuchen.

Andere Angebote, z. B. vom Schulträger oder der Kommune finanzierte Nachmittagsbetreuung, können kostenpflichtig sein. Dazu gehören auch Angebotsmodule im Pakt für den Ganztag, die nach 14.30 Uhr stattfinden und zusätzlich für Eltern buchbar sind. 

(2) Betreuungsangebote nach Abs. 1 Nr. 1, die über den zeitlichen Rahmen der Stundentafel hinaus gehen, führen zu einer für die Eltern zeitlich verlässlichen und mit den Aufgaben der Schule abgestimmten Betreuung. Die Schulträger können sie an den Grundschulen sowie den eigenständigen Förderschulen einrichten. Eine enge Zusammenarbeit mit Kinderhorten und freien Initiativen zur ganztägigen Betreuung von Kindern ist dabei anzustreben. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist freiwillig.
Hessisches Schulgesetz §15, Absatz 2

Warum wird an Ganztagsschule Lernzeit eingeführt, statt an Hausaufgaben festzuhalten? Wir als Eltern wünschen uns, die Fortschritte unserer Kinder nachvollziehen zu können.

Die Ausgangssituation: Viele Eltern kennen Hausaufgaben aus ihrer Schulzeit. Sie sind in deutschen Schulen Tradition. Kinder, die nach der Schule nach Hause kommen, machen erst ihre Aufgaben und gehen dann zum Spielen raus. Eltern können nachvollziehen, welche Inhalte gerade behandelt werden und merken schnell, wenn ihre Kinder Schwierigkeiten bei bestimmten Aufgaben oder in bestimmten Fächern haben. Diese Hausaufgaben sollen an vielen Schulen nun abgeschafft werden. Und das verunsichert Eltern. Wie sollen sie nun den Fortschritt ihrer Kinder nachvollziehen und Unterstützungsbedarf erkennen, wenn statt Hausaufgaben Lernzeiten in den Schulen stattfinden?

Zunächst muss man die Frage stellen, ob Hausaufgaben und Ganztagsschule überhaupt zusammenpassen. Ist es Kindern zumutbar nach einem Schultag bis 14:30, 16:00 oder 17:00 Uhr noch ein bis zwei Stunden Hausaufgaben zu erledigen? Studien belegen inzwischen, was von vielen Pädagogen und Eltern bereits beklagt wurde: Die Hausaufgaben sind nicht nur nicht zumutbar, sondern selten sinnvoll. Weder wird der Stoff gut aufgearbeitet, noch lässt sich eindeutig ein Gewinn für Schülerinnen und Schüler nachweisen. Deshalb haben viele Ganztagsschulen bereits eine Hausaufgabenbetreuung in ihr Mittagsband integriert. So sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn die Kinder nach Hause kommen.

Im Unterschied dazu entwickeln Ganztagsschulen inzwischen freie Lernzeiten, die die Hausaufgaben ablösen sollen. Dies geschieht vor allem deshalb, weil viele Lehrerinnen und Lehrer von der Wirksamkeit von Hausaufgaben nicht mehr überzeugt sind. Empirische Studien stützen diese These (siehe Literatur unten).
Schülerinnen und Schülern sollen dabei weitgehend selbst entscheiden, was sie wann gerade lernen möchten. Wochenpläne und regelmäßige Kontrolle der Lernfortschritte regeln die Freiarbeit. Die freie Lernzeit dient zur Vertiefung des gelernten und findet unter fachlicher Aufsicht (im Idealfall der Fachlehrkraft) statt.

Eltern, die Bedenken haben, sollten zunächst das Gespräch mit den Lehrkräften suchen und sich um Wege bemühen suchen, wie diese Bedenken entkräftet werden könnten. Sie können sich Lernzeitmodelle vorstellen lassen und ihre Kinder nach den aktuellen Fortschritten fragen. Neben den Sprechstunden und Elternabenden bieten Ganztagsschulen nicht nur mehr Zeit für Kinder, sondern auch für Eltern. Sie können sich austauschen, aber auch aktiv einbringen.

Literatur:

Gunild Schulz-Gade, Wendelin Grimm (2015): Übungs- und Lernzeiten an der Ganztagsschule, Debus Pädagogik.

Elke Kaufmann (2013): Ganztag ohne Hausaufgaben!? Forschungsergebnisse zur Gestaltung von Übungs- und Lernzeiten,
Hildesheim. 

Hans Gängler, Thomas Markert (2010): Hausaufgaben. Ein Auslaufmodell im Zeitalter der Ganztagsschulen? Schulmanagement, H. 3. S. 14-17.

Hans Gängler, Thomas Markert (2010): Ganztagsschule ohne Hausaufgaben?! Empirische Pädagogik, 24 (1). S. 78-92.