Antragsvoraussetzungen
Qualitätskriterium 1:
Die Schule legt ein Konzept zur Entwicklung von Ganztagsangeboten im Rahmen des Schulprogramms vor.
Ausführung, Erklärung
Die konzeptionelle Entwicklung des Ganztags ist entscheidend, wenn dieser nicht als additives Angebot entwickelt werden soll. Die zunehmende Zusammenführung von Unterricht und Angeboten, der Weg zu einer neuen Gestaltung des Zeitrahmens (Rhythmisierung), der Aufbau eines multiprofessionellen Teams sind nur einige Aspekte des Ganztags, die sich in einem Konzept niederschlagen können. Dabei sollte jedoch vor allem der Blick auf das Bestehende gerichtet werden. Das Ganztagskonzept muss nicht "on top" entwickelt werden, sondern führt im besten Fall bestehende Angebote zusammen, legt Schwerpunkte für einen Entwicklungsprozess fest und stärkt damit, das was bereits vor Ort entwickelt wurde. Der Qualitätsrahmen ist dabei Orientierung und Strukturhilfe. Nicht alle Qualitätsbereiche und -kriterien müssen von Anfang an erfüllt sein, aber es muss im Konzept erkennbar werden, welche Ziele und Perspektiven die Schule mit der Entwicklung des Ganztags verbindet. Eine Einbindung ins Schulprogramm ist deshalb sinnvoll. Wenn Sie Fragen zur Gestaltung und dem Format des Konzepts haben, können Sie sich an die Fachberatung Ganztag an den Staatlichen Schulämter wenden. Kontaktdaten finden Sie hier.
Weiterführende Literatur
- Ulrike Glöckner, Oggi Enderlein u.a. (2023): Qualität von Ganztag, Hort und Schulkindbetreuung, Herder.
- Ulrike Glöckner (2023): Konzeptionsentwicklung für den Ganztag, Herder.
- Ilse Kamski; Heinz Günter Holtappels; Thomas Schnetzer (2009): Qualität von Ganztagsschule. Konzepte und Orientierung für die Praxis. Waxmann.
Qualitätskriterium 2:
Die Grundsatzentscheidung der Schulkonferenz über die Einrichtung von Ganztagsangeboten sowie die Zustimmung des Schulelternbeirats und des Schülerrats liegen vor; es ist dokumentiert, dass die Gesamtkonferenz zu der Entscheidung angehört wurde.
Ausführung, Erklärung
Die Schulkonferenz entscheidet über die Einführung des Ganztagsangebots an der Schule. Die Gremienbeschlüsse inklusive der Zustimmung des Schulelternbeirats, des Schülerrats sowie die Anhörung der Gesamtkonferenz sind zu dokumentieren und dem Antrag beizufügen.
Am 7. Dezember 2022 beschloss der Hessische Landtag das „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes“, welches nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt inzwischen in Kraft getreten ist. Darin ist folgende Änderung enthalten. Zur Möglichkeit einer Schule, sich über einen Antrag der Schulkonferenz für eine ganztägige Ausrichtung zu entscheiden, tritt als ergänzende Option neu hinzu, dass Schulträger zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung Schulen auch ohne einen Antrag der Schulkonferenz zu Schulen mit Ganztagsangeboten entwickeln können. In diesem Fall muss jedoch die Schulkonferenz angehört werden (§ 15 Abs. 6 HSchG).
Weiterführende Informationen
Qualitätskriterium 3:
Genaue Schulsituations-Analyse mit Konsequenzen für Ziele und Evaluation liegt vor.
Ausführung, Erklärung
• Fremdevaluation durch Externe mit Vergleich mit anderen Schulen
• Fremdevaluation durch Externe der Einzelschule
• Selbstevaluation mit Prozessbegleitung
• Selbstevaluation ohne Prozessbegleitung
Weiterführende Informationen
- Regine Berger, Dietlinde Granzer (2009): Praxisbuch Selbstevaluation: Anwendung, Umsetzung und Vorlagen. Weinheim, Basel: Beltz.
- Holger Mittelstädt (2006): Evaluation von Unterricht und Schule: Strategien und Praxistipps. Für alle Schulstufen. Mühlheim an der Ruhr: Verlag an der Ruhr.