Erklärung zur Barrierefreiheit für das Land Hessen
Herausgegeben von der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe, dem Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landes Hessen (LBIT)
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.ganztag-hessen.de/ veröffentlichte Website der Serviceagentur Ganztag Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen am 27.2.2025 vorgenommenen Bewertung durch eine Vereinfachte Überprüfung des Webauftritts Ganztägig Lernen Hessen. Siehe: Link zum Bericht
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung sind große Teile der Website nicht barrierefrei. Wir sind bemüht die Einschränkungen im Laufe des nächsten Jahres abzubauen. Sollten Sie die Website aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nicht nutzen können, stehen wir Ihnen telefonisch oder über E-Mail für eine Unterstützung bei der Nutzung der Inhalte zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer: 069-4500488-883
oder unter der Mail: sag@kultus.hessen.de
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.11.2025 erstellt und zuletzt am 21.11.2025 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Serviceagentur Ganztag Hessen:
Michael Schmitt
Michael.schmitt@kults.hessen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901