2026 - Mit dem Rechtsanspruch ins neue Schuljahr

Beispielbild Ganztag Stifte

Über 20 Jahre Ganztagsschulentwicklung in Hessen

Durch die mediale Aufmerksamkeit, die der Ganztag in den letzten Wochen und Monaten erhalten hat, könnte man fast vergessen, dass der heutige Ausbaustand des schulischen Ganztags in Hessen eine Konsequenz von über 20 Jahren Schulentwicklung ist. Die Grundschulen hatten mit dem Pakt für den Ganztag (damals noch Pakt für den Nachmittag) bereits ab 2015 die Möglichkeit einen Ganztag zu entwickeln, der Bildungs- und Betreuungsangebote an fünf Tagen, eine Kooperation mit einem Betreuungsträger und ein Ferienangebot vorsah. 

Im Rahmen des zehnjährigen Jubiläums des Pakts warfen einige Pilotkommunen und Schulen einen Blick zurück auf ihre Entwicklung, der deutlich zeigt: es war ein anfangs herausfordernder, aber sich mittel- und langfristig mehr als lohnender Weg, den Schule und Betreuung gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern und der Schulgemeinde gegangen sind. Aus dem additiven Modell (vormittags Schule, nachmittags Betreuung) sind gemeinsame Konzepte erwachsen, die aus den beiden Bereichen mehr als die Summe ihrer Teile entstehen ließen. Multiprofessionalität und Kooperation im Mittagsband, vielfältige Arbeitsgemeinschaften und Unternehmungen, der Ganztag bietet mehr Zeit für gemeinsames Erleben. Die Schülerinnen und Schüler sehen noch einen anderen Aspekt, für sie meist am Wichtigsten: (fast) alle sind nachmittags zusammen, man kann mit Freundinnen und Freunden spielen ohne sich mühselig verabreden zu müssen oder lange Fahrtwege auf sich zu nehmen. Wie so oft hilft es, die Perspektive zu wechseln. Die Stadt Frankfurt hat es in ihrem Film zum Pakt gemacht: Film der Stadt Frankfurt zum Ganztag

Im Bericht zu zwei Jubiläen zum Pakt im Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Landkreis Bergstraße wird ersichtlich, wie diese Entwicklung auch den Kommunen bei der Vorbereitung auf den Rechtsanspruch geholfen hat. Dort, wo seit zehn Jahren Pakt gelebt wird, gibt es nur noch wenige Lücken bei der Zahl der Betreuungsplätze. Die Eltern können sich sicher sein, dass ihr Kind versorgt ist. Zum Bericht zu 10 Jahren Pakt

Was ist den nun der Rechtsanspruch eigentlich genau?

Das Gesetz (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder in Horten oder Ganztagsgrundschulen ab dem Jahr 2026. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet.

Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob und in welchem Umfang sie ein Angebot der ganztägigen Bildung und Betreuung wahrnehmen wollen.

Der Rechtsanspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. 

Anspruchsgegner ist der Träger der örtlichen Jugendhilfe. In Hessen sind das die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte oder einzelne zu Trägern bestimmte kreisangehörige Gemeinden.

Link zum Gesetz
Weitere Informationen im Rahmen von FAQs

2026 geht es los? Nein, wir machen weiter!

Das Land Hessen wird auch in diesem Jahr wieder Schulen neu in das Ganztagsprogramm des Landes aufnehmen, die meisten Grundschulen davon in den Pakt für den Ganztag. An vielen Standorten werden derzeit Konzepte entwickelt, Kooperationen vorbereitet und vielfältige Angebote im Ganztag geplant. Der Ganztag bringt viel in Bewegung. 

Auch die Serviceagentur wird weiterhin unterstützen. Mit zahlreichen Formaten für Schulen, Lehrkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen. Auch die Fortbildung von weiterem pädagogisch tätigem Personal unterstützen wir in den Regionen und hessenweit. Dafür konnten wir im letzten Jahr mit der Helga Breuninger Stiftung eine starke Partnerin gewinnen. Auch die Zielgruppe der Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren bleibt für uns wichtig. Im inzwischen neunten Durchlauf schulen wir gemeinsam mit dem erfahrenen Trainer und Coach Stefan Clotz Lehrkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen, die in dieser zentralen Rolle arbeiten. Wie immer finden Sie unsere Angebote im Veranstaltungskalender auf der Website. Zum Veranstaltungskalender

Und dann?

Auch mit Blick in die Zukunft ist mit dem Beginn des Rechtsanspruchs zum nächsten Schuljahr die Ganztagsschulentwicklung lange nicht abgeschlossen. Die Schulen die neu starten werden Zeit brauchen. Sie bei ihrer Entwicklung zu unterstützen bleibt für uns wichtig. Dabei wollen wir ab dem Jahr 2027 einen besonderen Schwerpunkt auf die Partizipation der Schülerinnen und Schüler, auf ihre Beteiligung an der Gestaltung des Ganztags, legen und dazu Formate und Veranstaltungen anbieten. Der Beginn des Rechtsanspruchs ist auch eine gute Gelegenheit gemeinsam Qualität im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu reflektieren. Wir halten Sie im Newsletter und auf unserer Website auf dem Laufenden.

Ein klein wenig werden wir in diesem Frühjahr schon beginnen: Durch das Startchancen-Programm können wir gemeinsam mit 16 Schulen aus Hessen eine Reihe aus Fortbildungstreffen, Coachings und Hospitationen beginnen, die sich der Frage widmen wird, wie sich durch multiprofessionelle Teams im Ganztag eine kindgerechte Ganztagsschule gestalten lässt. 

Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit mit den stets engagierten Kolleginnen und Kollegen der Schulen, der Betreuung, der außerschulischen Kooperationspartner und der Schulverwaltung. Ganztag funktioniert seit über 20 Jahren nur gemeinsam - auf allen Ebenen.

Michael Schmitt, 
Leiter der Serviceagentur Ganztag Hessen im Februar 2026