Gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration fördert der Bund den Ausbau von Ganztagsschulen mit einem Investitionsprogramm. Die Mittel stehen zur Verfügung für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur, die der Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter dienen, soweit dadurch Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen oder erhalten werden, um eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu ermöglichen.
Wer ist Antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind
- die öffentlichen Schulträger und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- die Träger genehmigter Ersatzschulen und die Träger der freien Jugendhilfe
- die öffentliche, freigemeinnützige oder sonstige geeignete Träger von Kinderhorte
die im Bereich der ganztägigen Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern, welche die Grundstufe (Primarstufe) einer allgemein bildenden öffentlichen oder privaten Schule besuchen.
Was können Schulen tun, die einen Bedarf haben?
Die Schulträger gehen im Laufe des nächsten Jahres auf die Schulen zu, für die sie einen Ausbau im Rahmen der Förderrichtlinie anstreben. Natürlich können Sie als Schule, wenn Sie die Kriterien erfüllen, auch den Schulträger ansprechen und einen Bedarf formulieren. Der Prozess hat erst begonnen, ein Antrag auf Förderung seitens der Schulträger muss bis 31. Dezember 2024 erfolgen.
Weiterführende Informationen
Die WI Bank begleitet den Förderprozess in Hessen und hat alle relevanten Informationen auf Ihrer Seite zusammengestellt.